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BHLZ - Steuerberater & Rechtsanwälte Kissel, Jerger, Zimmerer PartGmbB
Welschgasse 3
67227 Frankenthal

Kontakt

Telefon: 0 62 33 - 31 54-0
Telefax: 0 62 33 - 31 54-44
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Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Jürgen Jerger
Welschgasse 3
67227 Frankenthal (Pfalz)

Bildnachweise:

Startbild: iridescentstreet - stock.adobe.com
Slogan: ARMMY PICCA - stock.adobe.com

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Steuerberater

Kerstin Kissel ist Steuerberaterin der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Kammer:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (KdöR)
Hölderlinstraße 8
55131 Mainz
Telefon: 0 61 31 - 9 52 10-0
Telefax: 0 61 31 - 9 52 10-40
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.sbk-rlp.de

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StBerG)
einsehbar unter: Steuerberatungsgesetz

Verordnung über die Durchführung der Vorschriften über Steuerberater (DVStB)
einsehbar unter: Verordnung über die Durchführung der Vorschriften über Steuerberater

Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
einsehbar unter: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Berufsordung

Gebührenverordnung für Steuerberater (StBGebV)
einsehbar unter: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Gebührenordnung

Rechtsanwalt

Kerstin Kissel, Frank-Hans Zimmerer und Jürgen Jerger sind Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die Pfälzische Rechtsanwaltskammer.

Zuständige Kammer:
Pfälzische Rechtsanwaltskammer
Landauer Str. 17
66482 Zweibrücken
Telefon: 0 63 32 - 80 03-0

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://pfaelz.rechtsanwaltskammer.de

Verliehen in:
Bundesrepublik Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Die Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO
einsehbar unter: Bundesrechtsanwaltsordnung

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA
einsehbar unter: Berufsordnung für Rechtsanwälte

Die Fachanwaltsordnung - FAO
einsehbar unter: Fachanwaltsordnung

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG
einsehbar unter: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft - CCBE
einsehbar unter: Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Württembergische Versicherung AG, W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim

Hinweis zur Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte

Geltungsraum der Versicherung:
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

  1. über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
  2. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht,
  3. der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten.

Hinweis zur Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater

Geltungsraum der Versicherung:
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

  1. welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§722 ZPO);
  2. aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
  3. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der in Ziffer b) nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrundeliegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
  4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
  5. Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht und nicht auf Tätigkeiten der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten.

Die Risikoausschlüsse gem. Ziffern a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.

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